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20. Dezember 2017 | News

Senkung der MWST-Sätze

Zur MWSt-Satzänderung auf den 1.1.2018 gibt es von der Eidg. Steuerverwaltung die MWSt-Info 19, dort sind alle möglichen Fälle des Übergangs abgehandelt. Die Info kann auf der Webseite der Eidg. Steuerverwaltung eingesehen oder heruntergeladen werden. Hier das wichtigste in Kürze: Die MWSt-Sätze sinken von 8,0% auf 7,7% und von 3,8% auf 3,7%, der Satz von 2,5% bleibt unverändert. Bei den Saldosätzen und den Pauschalsätzen gibt es ebenfalls Änderungen. Die entsprechende Tabelle finden sie in der MWSt-Info 19 unter Punkt 5.2. 

Massgebend für den anzuwendenden Satz in der Übergangszeit ist das Datum der Leistungserbringung, nicht das Datum der Rechnungstellung und nicht das Datum der Zahlung. Für Leistungen die ab dem 1.1.2018 erbracht werden gelten die neuen Sätze. Werden jedoch auf Rechnungen oder Quittungen, die Leistungen ab dem 1.1.2018 betreffen, die alten Steuersätze ausgewiesen, so sind diese auch gegenüber der Steuerverwaltung geschuldet. Leistungen die über einen längeren Zeitraum erbracht werden und auf einer Rechnung zusammengefasst werden, sind aufzuteilen in Leistungen die vor und Leistungen die nach Ende 2017 erbracht wurden. Erfolgt keine Aufteilung, so ist für die ganze Rechnung der höhere Steuersatz geschuldet. Vorauszahlungen für Leistungen, die vollständig nach dem 1.1.2018 erbracht werden, sind zu den neuen Steuersätzen abzurechnen. Ab dem 4. Quartal 2017 gibt es auf dem MWSt-Formular 2 Spalten, je eine für die alten und eine für die neuen Steuersätze Die Umsätze sind entsprechend aufzuteilen.

Link zur Webseite der Eidg. Steuerverwaltung:

https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/tableOfContent.xhtml?publicationId=1003601&lang=de&&winid=471814

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