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10. Dezember 2018 | News

Fristgesuche Steuererklärungen 2018

Im Aargau sollten Steuerpflichtige ohne selbständige Erwerbstätigkeit ihre Steuererklärung 2018 bis am 31. März 2019 einreichen. Die übrigen Steuerpflichtigen haben bis am 30. Juni 2019 Zeit dafür. Ab Steuererklärung 2018 kosten Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen CHF 35.00, 2. Mahnungen CHF 50.00. Wir bitten Sie deshalb, die Unterlagen bereits Anfang Jahr an die Treuhandstelle einzusenden.

Eine Fristerstreckung werden wir nur beantragen, wenn wir von Ihnen den Auftrag erhalten oder Ihre Buchhaltungsunterlagen bei uns eingetroffen sind.

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